Welche Kosten entstehen bei einer kieferorthopädischen Behandlung? Grundsätzlich gilt: Die Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte SSO für Kieferorthopädie sind allesamt Mitglieder der Schweizer Zahnärztegesellschaft (SSO) und damit verpflichtet, den gleichen Tarif anzuwenden wie die Zahnärztinnen und Zahnärzte der SSO. Dieser Tarif ist vertraglich geregelt.

In unserer Praxis beträgt der Taxpunktwert für alle Patienten einheitlich CHF 3.10 (Sozialtarif) bzw. entsprechend dem neuen Zahnärztetarif CHF 1.00. Dies unabhängig davon, ob es sich um einen Privatpatienten oder um eine Pflichtleistung gemäss Krankenversicherungsgesetz oder Invalidenversicherung handelt.

Die Höhe der Behandlungskosten einer kieferorthopädischen Behandlung ist grundsätzlich direkt vom benötigten Aufwand (z.B. Art und Dauer der Behandlung) abhängig. Ein detaillierter, schriftlicher Kostenanschlag im Anschluss an die erste Behandlungsbesprechung informiert den Patienten auf Wunsch über die genauen zukünftigen Kosten der Behandlung.

Das gesamtschweizerisch gültige Krankenversicherungsgesetz verpflichtet die Krankenkassen nur bei genau definierten Krankheitsbildern zur Übernahme der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung. Bei ihrer Krankenkasse erfahren Patienten mehr über die entsprechenden Zusatzzahnversicherungen.

Bei ganz bestimmten Voraussetzungen werden anfallende kieferorthopädische Behandlungskosten von der Invalidenversicherung (IV) übernommen. Dabei handelt es sich um von der Norm abweichende Kieferfehlstellungen, welche anhand von  Röntgenaufnahmen des Schädels bestimmt werden können.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.